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Richtlinien

    Wir sind eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der SPD. Die Jusos Halle Saale sind der SPD Halle Saale angegliedert. Jede Juso-Gliederung kann eine eigene Richtlinie verabschieden, welche einer Art „Satzung“ entspricht. Nachfolgend machen wir die aktuelle Version dieser Satzung öffentlich, welche von den Jusos-Halle am 21.07.2023 beschlossen, jedoch noch nicht vom Stadtvorstand der SPD Halle (Saale) bestätigt wurde. Die aktuell bestätigte Fassung kann über den Button „Herunterladen“ als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

    §1 Definition und Wirkungsbereich
    §2 Mitgliedschaft
    §3 Organe der Jusos Halle (Saale)
    §4 Mitgliederversammlung der Jusos Halle (Saale)
    §5 Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale)
    §6 Awareness – Team
    §7 Arbeitskreise der Jusos Halle (Saale)
    §8 Beschlussfassung
    §9 Wahlen
    §10 Richtlinienbeschlüsse
    §11 Juso-Ehrenmitgliedschaft
    §12 Schlussbestimmungen
    §1 Definition und Wirkungsbereich

    (1) Der Stadtverband der Jusos Halle (Saale), im Folgenden ‚Jusos Halle (Saale)‘, ist eine Arbeitsgemeinschaft des Stadtverbandes Halle (Saale) der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), im Folgenden ‚SPD Halle (Saale)‘.

    (2) Der Stadtverband der Jusos Halle (Saale), im Folgenden ‚Jusos Halle (Saale)‘, ist eine Arbeitsgemeinschaft des Stadtverbandes Halle (Saale) der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), im Folgenden ‚SPD Halle (Saale)‘.

    (3) Als politische Jugendorganisation der SPD vertritt sie eigenständig die politischen Interessen von Jugendlichen innerhalb und außerhalb der SPD. Die Arbeitsgemeinschaft entwickelt selbständig ihr inhaltliches Programm im Rahmen der Grundsätze und Ziele der SPD. Die Arbeitsgemeinschaft ist das Bindeglied zu Jugendlichen, die sich politisch engagieren und bietet Ansprache- und Kontaktmöglichkeiten für Jugendliche

    (4) Aufgaben der Jusos sind:

    • die politischen Vorstellungen ihrer Mitglieder entsprechend den gültigen Beschlüssen zu vertreten,
    • innerhalb der Jugend für den demokratischen Sozialismus zu wirken,
    • politische Aufklärung besonders unter den Jungwähler*innen zu betreiben, um zu deren Emanzipation beizutragen,
    • politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuführen,
    • durch Kontakte mit anderen Jugendverbänden auf nationaler und internationaler Ebene zur Solidarität zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten und Kulturen beizutragen.

    Die Arbeitsgemeinschaft nimmt auf Beschluss des Stadtvorstands besondere Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie berät den Stadtvorstand und bietet insbesondere Jugendlichen Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Jusos Halle (Saale) kooperieren mit Verbänden, Organisationen und Initiativen.

    §2 Mitgliedschaft

    (1) Mitglied der Jusos Halle (Saale) ist jedes in der SPD Halle (Saale) registrierte Vollmitglied und jedes Gastmitglied der SPD bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

    (2) Mitglied ist auch, wer eine Juso-Gastmitgliedschaft innehat.

    (3) SPD-Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres haben volle Mitgliedsrechte. Juso-Gastmitglieder und Gastmitglieder i.S.d. Abs. 1 haben innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Jusos Halle (Saale) volle Mitgliedsrechte. Werden Personen vor Vollendung des 35. Lebensjahres in Funktionen der Jungsozialist*innen gewählt, so können sie diese Funktionen bis zum Ende ihrer Amtsperiode ausüben.

    §3 Organe der Jusos Halle (Saale)

    Organe der Jusos Halle (Saale) sind die Mitgliederversammlung der Jusos Halle (Saale), der Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale) und das Awareness-Team der Jusos Halle (Saale).

    §4 Mitgliederversammlung der Jusos Halle (Saale)

    (1) Die Mitgliederversammlung der Jusos Halle (Saale) ist das höchste beschlussfassende Organ der Jusos Halle (Saale).

    (2) Ordentliche Mitgliederversammlungen sind öffentlich und finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Einladungen zu Mitgliederversammlungen erfolgen gemäß SPD-Statut. Die Einladung erfolgt in Textform.

    (3) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

    1. die Entscheidung über Grundsatzfragen und die Bestimmung der politischen Ausrichtung der Jusos Halle (Saale);
    2. die Beratung und Beschlussfassung zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen;
    3. die Wahl des Stadtvorstandes der Jusos Halle (Saale), die Wahl des Awareness-Teams, die Wahl der Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen-Anhalt, die Wahl der Mitglieder des Landesausschusses der Jusos Sachsen-Anhalt;
    4. die Nominierungen von Kandidat*innen für Ämter innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Jusos in der SPD, für sonstige Parteiämter sowie für Mandate;
    5. die Bildung von Arbeitskreisen;

    (4) Beschlüsse einer jeden Mitgliederversammlung ist durch ein anwesendes Juso- Mitglied, das in der Regel auch Vorstandsmitglied ist, zu protokollieren. Zur Kontrolle des Protokolls wird dieses elektronisch zur Verfügung gestellt und kann auf Wunsch eines Mitglieds der Jusos Halle (Saale) gem. § 2 dieser Richtlinien auf der Mitgliederversammlung beraten werden.

    (5) Beschlüsse einer jeden Mitgliederversammlung ist durch ein anwesendes Juso- Mitglied, das in der Regel auch Vorstandsmitglied ist, zu protokollieren. Zur Kontrolle des Protokolls wird dieses elektronisch zur Verfügung gestellt und kann auf Wunsch eines Mitglieds der Jusos Halle (Saale) gem. § 2 dieser Richtlinien auf der Mitgliederversammlung beraten werden.

    (6) Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Jusos Halle (Saale) gem. § 2 dieser Richtlinien.

    §5 Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale)

    (1) Der Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale) vertritt die Jusos Halle (Saale) nach außen und gegenüber anderen Parteigliederungen, -teilen und -organen. Der Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale) wird jedes Jahr auf einer Mitgliederversammlung der Jusos Halle (Saale) gewählt. Es gilt die Wahlordnung der SPD.

    (2) Der Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale) setzt sich aus 2 Vorsitzenden und 4 Stellvertreter*innen zusammen. Die Wahl der Vorsitzenden erfolgt in Einzelwahl. Sowohl Vorsitz, als auch Stellvertreter*innen müssen sich aus mindestens 50% FINTA zusammensetzen. Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied aus, kann eine Nachwahl stattfinden, wenn dies vom Stadtvorstand oder mindestens zehn Mitgliedern der Jusos Halle (Saale) verlangt wird. Die Vorsitzenden der Juso-HSG Halle, sowie die Mitglieder des Awareness-Team sind qua Amt beratende Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand kann weitere Mitglieder kooptieren. Die Mitgliedschaft kann auch ohne Vorschlag des Vorstandes Personen in den Vorstand kooptieren.

    (3) Aufgaben des Stadtvorstandes der Jusos Halle (Saale) sind insbesondere:

    1. die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlungen und fristgerechte Versendung der dazugehörigen Einladungen;
    2. die Vertretung der Jusos Halle (Saale) gegenüber anderen SPD-Gliederungen, insbesondere des Stadtvorstandes der SPD Halle (Saale), der Öffentlichkeit sowie der Presse;
    3. die Führung der laufenden Geschäfte;
    4. die Weiterleitung und Umsetzung der Beschlüsse.

    (4) Protokolle der Vorstandssitzungen sind der Mitgliedschaft auf Verlangen zugänglich zu machen.

    (5) Die Amtszeit des Stadtvorstandes der Jusos Halle (Saale) endet mit der Wahl eines neuen Stadtvorstandes der Jusos Halle (Saale). Der Stadtvorstand führt die Amtsgeschäfte so lange weiter, bis ein neuer Stadtvorstand arbeitsfähig konstituiert ist.

    (6) Der Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale) ist den Jusos Halle (Saale) spätestens zum Tag der Wahl eines neuen Stadtvorstandes der Jusos Halle (Saale) Rechenschaft pflichtig.

    (7) Die Mitgliederversammlung kann dem gesamten Vorstand abberufen. Es gilt die Wahlordnung der SPD entsprechend. Das Recht der individuellen Abberufung gilt unverändert.

    §6 Awareness-Team

    (1) Ein Awareness-Team wird eingerichtet. Das Awareness-Team besteht aus zwei bis vier Personen, welche sich aus mindestens 50% FINTA zusammensetzen. Die genaue Anzahl der Mitglieder im Awareness-Team wird vor der Wahl durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit definiert. Es wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Die Wahl der Personen erfolgt in Einzelwahl. Es können nur Personen gewählt werden, die nicht bereits gewähltes oder kooptiertes Mitglied des Vorstandes der Jusos Halle oder eines ebenen-gleichen oder höher gestellten Vorstands sind.

    (2) Das Awareness-Team soll helfen, eine Atmosphäre bei den Jusos Halle zu schaffen, in der sich alle Personen wohlfühlen. Vor allem soll das Awareness-Team als Anlaufstelle für Personen dienen, die sich diskriminierendem Verhalten ausgesetzt sehen. Ebenfalls soll es die Sitzungsleitung darauf aufmerksam machen, wenn es zu männlich-dominantem Redeverhalten auf Sitzungen kommt.

    (3) Das Awareness-Team ist, wenn es dies verlangt, vom Vorstand und/oder der Mitgliederversammlung anzuhören. Weiterhin sollte es regelmäßig dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht erstatten. Der Mitgliederversammlung ist es auch dann rechenschaftspflichtig, wenn diese es verlangt. Die Regelung der Nachwahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gelten entsprechend für das Awareness-Team.

    (4) Ein Rahmen für die Awareness-Arbeit bildet das Awareness-Konzept, welches auf Vorschlag des gewählten Awareness-Teams vorgelegt wird. Das Awareness-Konzept ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

    §7 Arbeitskreise der Jusos Halle (Saale)

    (1) Alle Organe der Jusos Halle (Saale) können Arbeitskreise bilden.

    (2) Arbeitskreise sollen sich mit einem eingegrenzten Thema befassen. Ziel der Arbeitskreise soll die inhaltliche Unterstützung der Arbeit und der Meinungsbildung der Jusos Halle (Saale) sein. Hierfür sollen sie Anträge oder Referate für Mitgliederversammlungen der Jusos erarbeiten oder Veranstaltungen vorbereiten.

    (3) Die Arbeitskreise werden jeweils von einem Mitglied der Jusos Halle (Saale) gem. § 2 dieser Richtlinien koordiniert. Die Projektgruppen können ihre Arbeit im Rahmen dieser Richtlinien und der übergeordneten Normen frei gestalten.

    (4) Der Stadtvorstand der Jusos Halle (Saale) ist Anlaufstelle für die Arbeitskreise und unterstützt sie in ihrer Arbeit. Die Projektgruppen sind darüber hinaus der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, wenn diese das verlangt. Arbeitskreisen können von der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

    §8 Beschlussfassung

    (1) Beschlüsse der Jusos Halle (Saale) werden mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Eine Mehrheit liegt vor, wenn die Anzahl der Ja- Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen übersteigt. Werden mehr Enthaltungsstimmen als Ja- und Nein-Stimmen zusammen abgegeben, gilt ein Antrag als nicht beschlossen.

    (2) Beschlüsse über Wahlprogramme, Finanzen und die Mitwirkung der Jusos Halle (Saale) in einer anderen Organisation oder an einer Veranstaltung werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefällt.

    (3) Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel auf einer Mitgliederversammlung. In begründeten Fällen sind Beschlüsse im Umlaufverfahren per E-Mail zulässig. Ein Umlaufverfahren kann ausschließlich vom Vorstand initiiert werden. Ein Beschluss im Umlaufverfahren gilt dann als gefasst, wenn binnen einer vorgegebenen Frist niemand dem Verfahren oder dem Inhalt des damit verbundenen Antrages in Textform widerspricht.

    §9 Wahlen

    Es gilt die Wahlordnung der SPD unter der Maßgabe des Statuts der SPD Halle (Saale)

    §10 Änderungen der Richtlinien

    (1) Dem Stadtvorstand der SPD Halle (Saale) obliegt die Beschlussfassung über Änderungen dieser Richtlinie. Anträge hierzu können aus der Mitte des Stadtvorstandes oder von den Jusos Halle (Saale) eingebracht werden.

    (2) Anträge auf Änderung dieser Richtlinie werden von den Jusos Halle (Saale) auf Grundlage eines Beschlusses von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jusos Halle (Saale) in den Stadtvorstand der SPD Halle (Saale) eingebracht. Der von den Jusos Halle (Saale) zu beschließende Antrag auf Änderung der Richtlinie muss in der Einladung bekannt gegeben werden. Diese muss allen Mitgliedern der Jusos Halle (Saale) mindestens zehn Werktage vorher übermittelt werden.

    §11 Juso-Ehrenmitgliedschaft

    (1) Zur Würdigung besonderen Einsatzes für die Jusos Halle (Saale) kann auf Vorschlag des Stadtvorstandes der Jusos Halle (Saale) die Juso-Ehrenmitgliedschaft durch Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jusos Halle (Saale) vergeben werden.

    (2) Die Juso-Ehrenmitgliedschaft ist unbefristet. Juso-Ehrenmitglieder haben ständiges Gast- und Rederecht auf den Sitzungen der Jusos Halle (Saale).

    §12 Schlussbestimmungen

    (1) Soweit diese Richtlinie keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Regelungen des Statutes der SPD Halle (Saale), der Satzung des SPD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt und des Organisationsstatutes der SPD sowie die Richtlinien des Parteivorstandes für die Arbeitsgemeinschaft der SPD.

    (2) Diese Richtlinie wird mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung der Jusos Halle (Saale) als Antrag an den Stadtvorstand der SPD Halle (Saale) weitergeleitet und tritt mit dessen Beschluss in Kraft. Änderungen dieser Richtlinie treten mit Beschluss des Stadtvorstandes der SPD Halle (Saale) in Kraft.

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